Recht & Förderung Kurzumtriebsplantagen
Brauche ich eine Genehmigung? Wie oft muss ich ernten? Gibt es eine Anbauförderung? Bleibt mein landwirtschaftlicher Flächenstatus erhalten?
Genehmigung
Mit Novellierung des Bundeswaldgesetzes sind nach § 2 Abs. 2 Kurzumtriebsplantagen kein Wald, solange die jeweilige Beerntung innerhalb von 20 Jahren erfolgt. Für fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg) bedeutet dies, dass bei der Anlage einer KUP keine Genehmigung im Vorfeld einzuholen ist.
Die positive Wirkung der KUP ist allerdings kein Freifahrtschein für Großprojekte. Naturschutz- oder umweltschutzrechtliche Regelungen sind zu beachten. Grundsätzlich ist zu klären, ob die Fläche in einem Vogel-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt, da in diesem Fall die Anlage einer KUP per Verordnung untersagt werden kann. Bei Unsicherheit halten wir es deshalb vor Anlage einer KUP für empfehlenswert, Kontakt zur regionalen Umweltbehörde aufzunehmen.
- Bayern
Aufforstungsantrag für KUP ist beim örtlichen Amt für Landwirtschaft zu stellen.
- Baden Württemberg
Antrag gem. LLG am Landratsamt / zuständigen Umweltschutzamt zu stellen.
Unsere Erfahrungen mit Genehmigungsverfahren und Behörden zeigen, dass KUP gerne gesehen sind. Lediglich im Einzelfall ist eine ablehnende Haltung festzustellen, die häufig aus einer gewissen Unsicherheit über die Umweltschutzleistung einer KUP resultiert. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen beim Genehmigungsverfahren zur Seite.
Mehrfachantrag / Ökoprämie
KUP-Flächen sind im Mehrfachantrag als eigene Kultur aufgeführt und förderfähig; Kodierung im Flächennachweis 841 „Niederwald im Kurzumtrieb“. Ferner gibt es für Ökologischen Landbau Betrieb in einigen Bundesländern seit Neuestem die Ökoprämie analog Ackerbau.
Investitionsförderung KUP
Aktuell erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand (2024) im Rahmen der GAK, bis auf in Sachsen, keine Anbauförderung für KUP.
ÖR 6 / GLÖZ und Kurzumtriebsplantagen
DOWNLOAD: Aufforstungsantrag Bayern
DOWNLOAD: Aufforstungsantrag Baden-Württemberg
Achtung: bei Kleinflächen unter 0,20 ha reicht eine Anzeige aus.
Beratung und Kontakt
Sie überlegen, ein Agroforstsystem, eine Kurzumtriebsplantage (Energiewald) anzulegen oder wollen Ihren Hühnerauslauf mit Bäumen gestalten?
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