Recht & Förderung Kurzumtriebsplantagen (Stand 1/2025)
Brauche ich eine Genehmigung? Wie oft muss ich ernten? Gibt es eine Anbauförderung? Bleibt mein landwirtschaftlicher Flächenstatus erhalten?
Genehmigung
Mit Novellierung des Bundeswaldgesetzes sind nach § 2 Abs. 2 Kurzumtriebsplantagen kein Wald, solange die jeweilige Beerntung innerhalb von 20 Jahren erfolgt. Für die Anlage einer Kurzumtriebsplantage / Energiewald als landwirtschaftliche Dauerkultur ist damit im Vorfeld der Anlage im Allgemeinen keine Genehmigung einzuholen (Ausnahme: Baden-Württemberg).
Die positive Wirkung der KUP ist allerdings kein Freifahrtschein für Großprojekte. Naturschutz- oder umweltschutzrechtliche Regelungen sind zu beachten. Grundsätzlich ist zu klären, ob die Fläche in einem Vogel-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt, da in diesem Fall die Anlage einer KUP per Verordnung untersagt werden kann. Bei Unsicherheit halten wir es deshalb vor Anlage einer KUP für empfehlenswert, Kontakt zur regionalen Umweltbehörde aufzunehmen.
- Bayern (NEU 2025)
Kein Aufforstungsantrag für KUP Seit 1. Januar 2025 ist der bislang für die Anlage einer Kurzumtriebsplantage / Energiewald notwendige Aufforstungsantrag / Genehmigung entfallen (BayWaldG Art 2 Nr. 4).
- Baden Württemberg
Antrag gem. LLG am Landratsamt / zuständigen Umweltschutzamt zu stellen. Ausnahme: bei Kleinflächen unter 0,2 ha reicht eine Anzeige aus.
Unsere Erfahrungen mit Genehmigungsverfahren und Behörden zeigen, dass KUP gerne gesehen sind. Lediglich im Einzelfall ist eine ablehnende Haltung festzustellen, die häufig aus einer gewissen Unsicherheit über die Umweltschutzleistung einer KUP resultiert. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen beim Genehmigungsverfahren zur Seite.
Mehrfachantrag / Ökoprämie
KUP-Flächen sind im Mehrfachantrag als eigene Kultur aufgeführt und förderfähig; Kodierung im Flächennachweis 841 „Niederwald im Kurzumtrieb“. Ferner gibt es für Ökologischen Landbau Betrieb in einigen Bundesländern seit Neuestem die Ökoprämie analog Ackerbau.
Investitionsförderung KUP
Aktuell erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand (2024) im Rahmen der GAK, bis auf in Sachsen, keine Anbauförderung für KUP.
ÖR 6 / GLÖZ und Kurzumtriebsplantagen
DOWNLOAD: Aufforstungsantrag Baden-Württemberg (bei Kleinflächen unter 0,20 ha reicht eine Anzeige aus)
DOWNLOAD: Liste der für Kurzumtriebsplantagen / Energiewald zugelassenen Baumarten
Beratung und Kontakt
Sie überlegen, ein Agroforstsystem oder eine Kurzumtriebsplantage (Energiewald) anzulegen oder wollen Ihren Hühnerauslauf mit Bäumen gestalten?
Wir beraten Sie persönlich und auf Augenhöhe. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
