CO2-Kompensation mit Agroforst & KUP

Im Jahr 2020 konnten wir erstmalig CO2-Kompensationsmaßnamen erfolgreich umsetzten und zertifizieren. Wichtig für unsere Kunden war, dass es sich hierbei um produktiven CO2-Ausgleich handelt, der einen aktiven Beitrag zur Inwertsetzung der Klimaschutzleistung von KUP- und Agroforstflächen bieten. Wirksam, regional und nachweisbar.

Wir denken: Ein ideales Modell für Kommunen, Industrie und Gewerbe. Informieren Sie sich!

Für CO2-Emittenten

Produktive CO2-Kompensation mit Agroforst & KUP

CO2-Emittenten können ihre unvermeidbaren und nicht reduzierbaren Emissionen mit heimischen Agroforst & KUP-Flächen der WALD21 kompensieren. 

Mit Agroforst & KUP, also dem Anbau von Bäumen auf landwirtschaftlichen Ackerflächen und der Produktion von Holz, werden fossile Rohstoffe ersetzt. Volkswirtschaftlich gesehen entfalten Agroforst & KUP einen erheblichen positiven gesellschaftlichen Beitrag, der durch Wertschöpfung (insbesondere bei Kaskadennutzung des Stammholzes) und die direkte Ökosystemdienstleistung zudem weit über die Klimaschutzleistung hinausgeht. Dabei gilt diese Landwirtschaftliche Nutzung aus mehreren Gründen gemeinhin als besonders ökologisch. So stellt sich gegenüber der Ackernutzung eine weitaus bessere Biodiversität und Artenvielfalt ein. Zudem leisten der Verzicht auf Mineraldünger & Pestizide und die Bodenruhe einen wichtigen Beitrag zu Wasserschutz, Erosionsschutz und zur Wiederherstellung des Bodenlebens. Gleichzeitig wird der deutsche Wald entlastet. Ein Vorteil für Ökologie und Ökonomie.

Mehr dazu siehe Klimaschutz und Umwelt

Durchführung:

Sie kennen Ihren CO2-Fußabdruck (Bei der Berechnung ihrer Emission in t CO2 helfen wir gerne weiter). Entsprechend weisen wir Ihnen konkrete Agroforst & KUP-Fläche zu und erstellen Ihr Zertifikat. Ihre Agroforst & KUP-Flächen können Sie dann jederzeit im Luftbild zuordnen und auch besuchen.

Mit Ihrer produktiven C02-Kompensation und Schaffung echter CO2-Senkeleistung erbringen Sie einen direkten Beitrag zu Erhalt, Anlage und Bewirtschaftung von Agroforst & KUP-Flächen in Deutschland.

Genau hierin unterscheiden wir uns von vielen Kompensationsmodellen, die auf einer reinen Stilllegung von Emissionszertifikaten beruhen. – siehe Link Hintergrundwissen Kompensation.

Hinweis:
Unser Kompensationsmodell folgt dem System der Doppeltkompensation und entspricht heute den höchsten Auditing Standards

Wussten Sie?

Agroforst & Kurzumtriebsplantagen gelten nach dem Wald und gleichauf mit der Wiedervernässung von Moorflächen als größte CO2-Senke im Kampf für den Klimaschutz. Das Potential ist damit noch höher als beim Thema Humusaufbau (aufgrund der 10 bis 20-fachen CO2-Ersparnis pro Hektar und Jahr).

Für Landwirte

Mit Klimaschutz Geld verdienen

Für uns Landwirte gibt es viele Gründe für die Anlage von Agroforst & KUP. Gerade auch wir profitieren direkt von den Umweltsystemdienstleitungen die wir erbringen: Erosionsschutz, Humusaufbau, Spritzschutz, Tierwohl und vieles mehr. Das Geld verdienen wir aber mit unseren Produkten, im Marktfruchtanbau, mit Milch, Eiern und Fleisch und bei Agroforst & KUP mit Holz. Und zukünftig mit Klimaschutz?

Was Sie wissen müssen. Der aktuelle CO2-Zertifikatemarkt basiert auf einem System der Freiwilligkeit. Unternehmen und Private kompensieren ihre Emission bislang also aus Überzeugung und Marketinggründen.

Erste Schritte, den Markt für Klimaschutzleistung für uns Landwirte zu entwickeln, haben wir mit der Zertifizierung von eigenen Projekten unternommen. Und es ist vieles im Wandel.

Denn die Senkeleistung von Agroforst & KUP ist bezogen auf den Hektar 10 bis 20 mal größer als beim Humusaufbau und kann bei der Berechnung unserer nationalen Klimaschutzziele (analog Wald) einbezogen werden. Besonders hoch ist die CO2-Senke in unserem Kombi-KUP Verfahren!

Sicher ist:

Eine Honorierung der Klimaschutzleistung für Landwirte wird kommen. Denn ohne die CO2-Senkeleistung der Landwirtschaft und Kompensation wird Klimaneutralität bis 2045 im Flugverkehr oder der Automobilindustrie nicht möglich sein.

Wir sind deshalb zuversichtlich, für Sie als Landwirt zeitnah hier ein Angebot und weitere Einkommensquelle zu generieren.

Hintergrundwissen

Kompensation

Klimaneutralität - was bedeutet das?

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Gelingen kann dies ganz allgemein nur, wenn die drei Wege Energieeinsparung, Substitution und Kompensation (CO2-Senke) gleichzeitig gegangen werden.

Ganz konkret helfen Maßnahmen zur Einsparung beim Energieverbrauch. Natürlich ist auch der Wechsel von fossiler Energie zu erneuerbaren Energien (unter Nutzung von Sonne, Wind, dem Boden/Luft (Wärmepumpe) oder der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen wie Holz notwendig.

Doch was tun mit dem Teil der CO2 -Ausstoßes, der sich nicht vermeiden lässt? Kompensation mit CO2-Senken scheint hier die Lösung.

 

Wichtig zu wissen.

Aktuell gibt es innerhalb der EU für CO2-Emittenten ausschließlich die sogenannte „freiwillige Kompensation“. Ein sich Freikaufen von Emittenten (Ablasshandel) ist nicht geregelt.

Kompensation durch CO2-Senke (EU-Regelungen)

Die EU-Klimaschutzverordnungen regelt erstmalig verbindlich die Einhaltung der Ziele von Paris 2016 innerhalb der EU. Dies ist zum einen die Verordnung EU 2018/842 mit Festlegung der sektorbezogenen Einsparziele (Verkehr, Industrie etc.) und zum anderen die Verordnung EU 2018/841. Diese überbewacht, dass die Einsparung nicht zu Lasten der Umwelt geht (LULUCF). Hier ist konkret benannt, wie Landnutzung / -Umnutzung oder Senken (= Kompensationen) erfasst werden. Und ohne Erhöhung unserer Senken werden wir weder unsere Klimaschutzziele gem. Paris noch Klimaneutralität bis 2045 erreichen.

Die Optionen der „biologischen Senke“ sind: der Wald, die Speicherung von CO2 in langlebigen Produkten (wie im Holzbau) oder liegen in einer Veränderung in der Landbewirtschaftung. Hierzu zählt der Erhalt von Moorlandschaften, das vieldiskutierte Carbon Farmin (Humusaufbau = Kohlenstoffspeicherung) und eben der Anbau holzartiger Biomasse in Agroforst & Kombi-KUP im Kombi-KUP Verfahren oder langen Umtriebszeiten.

Wer CO2 kompensieren will und Senkeleistung innerhalb der EU erbringt, muss dies also im Sinn der LULUCF tun!

Aktuell gibt es innerhalb der EU für CO2-Emittenten ausschließlich die sogenannte „freiwillige Kompensation“. Ein sich Freikaufen von Emittenten oder Sektoren (Ablasshandel) ist nicht geregelt.

Das Problem der meisten Kompensationsangebote

Eine freiwillige Kompensation basiert in den meisten Fällen auf dem Erwerb und der Stilllegung von CO2-Zertifikaten. Doch es gibt entscheidende Unterschiede zwischen den Zertifikaten und berechtigte Kritik an der Kompensationswirkung.

Certified Emission Reductions (CER)

Im Rahmen des Clean Development Mechanismus (CDM), dessen Grundlagen im Kyoto-Protokoll verankert sind, erhalten Projekte in Entwicklungsländern, die den Treibhausgasausstoß nachweislich reduzieren, je Tonne eingespartes CO2-Äquivalent ein Zertifikat. Diese CER (Certified Emission Reductions) können nun von den Betreibern dieser Projekte am Markt verkauft und vom Käufer stillgelegt werden.

Die Kritik: Nur wenige Projekte sind tatsächlich eine CO2-Senke. Die Zertifikate geben keinen Hinweis, ob Klimaschutzziele im Land des Projekts eingehalten werden bzw. sich die Zielemissionsmenge reduziert. Indien als größter Emittent der CER will bspw. noch bis 2023 neue Kohlekraftwerke in Betrieb nehmen. CER-Zertifikaten können nicht auf Emissionsziele (bspw. der Industrie) angerechnet werden. Mangels Marktverknappung und folglich sehr niedrigen Marktpreisen können über den Verkauf der Zertifikate offenkundig auch keine neuen Klimaschutzprojekte tatsächlich finanziell angeschoben werden (dies gilt auch für den bislang höchsten, sogenannten WWF-Gold Standard).

Europa: – EUA (European Emission Allowance)

In Europa müssen Energieproduzenten und Großindustrie für jede Tonne CO2– Emissionsrechte erwerben, die sogenannten European Emission Allowances (EUA). Dieses System deckt heute knapp 45% der EU-weiten Emissionen ab. Die Gesamtmenge an Rechten ist begrenzt und wird zusätzlich jährlich reduziert (ca. -2,2%). Der Handel der Rechte erfolgt täglich an der EEX. Der Preis für ein EUA im Frühjahr 2021 beträgt hier ca. 50 EUR / t.

Wer ein EUA erwirbt und stilllegt, vermeidet damit gesichert indirekt die Emission einer Tonne CO2 durch die Industrie in Europa, denn das Recht 1 t Co2 auszustoßen entfällt. Zudem wird der Marktpreis für CO2-Emissionen beeinflusst und der ökonomische Druck auf die Industrie nach CO2-reduzierten Alternativen wächst.

Die Kritik: Durch den Kauf von EUA werden keine CO2-neutralen Projekte finanziert oder CO2-Senken geschaffen. Man hofft auf den Markt und übersieht die reale Gefahr, dass Industrien ggf. abwandern, um zu hohe CO2-Preise in der EU zu vermeiden. Zudem weichen die meisten Anbieter von CO2-Kompensationen aufgrund des vergleichsweise hohen Marktpreises auf weit billigere Produkte aus.

Genau an diesen Kritikpunkten setzen wir mit unserem Angebot einer produktiven CO2-Kompensation an – siehe auch für Emittenten.