Recht & Förderung Kurzumtriebsplantagen

Brauche ich eine Genehmigung? Wie oft muss ich ernten? Gibt es eine Anbauförderung?  Bleibt mein landwirtschaftlicher Flächenstatus erhalten?

Genehmigung

Mit Novellierung des Bundeswaldgesetzes sind nach § 2 Abs. 2 Kurzumtriebsplantagen kein Wald, solange die jeweilige Beerntung innerhalb von 20 Jahren erfolgt. Für fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg) bedeutet dies, dass bei der Anlage einer KUP keine Genehmigung im Vorfeld einzuholen ist.

Die positive Wirkung der KUP ist allerdings kein Freifahrtschein für Großprojekte. Naturschutz- oder umweltschutzrechtliche Regelungen sind zu beachten. Grundsätzlich ist zu klären, ob die Fläche in einem Vogel-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt, da in diesem Fall die Anlage einer KUP per Verordnung untersagt werden kann. Bei Unsicherheit halten wir es deshalb vor Anlage einer KUP für empfehlenswert, Kontakt zur regionalen Umweltbehörde aufzunehmen.

  • Baden Württemberg
    Antrag gem. LLG am Landratsamt / zuständigen Umweltschutzamt zu stellen.

Unsere Erfahrungen mit Genehmigungsverfahren und Behörden zeigen, dass KUP gerne gesehen sind. Lediglich im Einzelfall ist eine ablehnende Haltung festzustellen, die häufig aus einer gewissen Unsicherheit über die Umweltschutzleistung einer KUP resultiert. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen beim Genehmigungsverfahren zur Seite.

Mehrfachantrag / Ökoprämie

KUP-Flächen sind im Mehrfachantrag als eigene Kultur aufgeführt und förderfähig; Kodierung im Flächennachweis 841 „Niederwald im Kurzumtrieb“. Ferner gibt es für Ökologischen Landbau Betrieb in einigen Bundesländern seit Neuestem die Ökoprämie analog Ackerbau.

Investitionsförderung KUP

Aktuell erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand (2020) im Rahmen der GAK keine Anbauförderung für KUP.

Ökologische Vorrangfläche / Greening & Kurzumtriebsplantage

Energiewald wird aufgrund der ökologischen Vorzüglichkeit als Ökologische Vorrangfläche anerkannt. Wer unsere Max-Pappeln oder Weiden anbaut und im ersten Jahr auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet, kann sich über die Anrechnung der KUP-Fläche mit einem Faktor von 0,5 pro ha Anbaufläche freuen.

In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir hoffen, dass es in Zukunft zu einer angemessene Erhöhung des Anrechnungsfaktors, sowie Erweiterung des Sortenspektrums kommt. Die aktuellen Bedingungen sind unseres Erachtens eine Aushöhlung der guten fachlichen Praxis und spiegeln die Ökosystem-Leistung von KUP in keinster Weise angemessen wider.

Mehr zum Thema

DOWNLOAD: Aufforstungsantrag Baden-Württemberg

Achtung: bei Kleinflächen unter 0,20 ha reicht eine Anzeige aus.